Wie die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg heute offiziell mitgeteilt hat verstößt die Nutzung von Google-Analytics in Webseiten in Deutschland nicht gegen den Datenschutz. Dies hat soeben Google über seinen Conversion-Room-Blog mitgeteilt. Dort wird ebenso im Detail darauf hingewiesen welche Vorkehrungen Webmaster treffen sollten die Google-Analytics einsetzen. Schnell mal zusammengefasst sind dies
- in den Datenschutzbestimmungen der Webseite auf den Einsatz von Google-Analytics hinweisen
- in den Datenschutzbestimmungen ebenso darauf hinweisen das man Google-Analytics mittel Browser-Plugin deaktivieren kann
- Die IP-Maske zur Anonymisierung der IP-Daten im Google-Analytics Code implementieren
Hier geht’s zum Convertion-Room-Blog http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html

